Die Reblaus im Straßertal
Zwischen 1858 und 1862 wurde mit nordamerikanischen Reben, die angeblich oidiumresistent waren, die Reblaus nach Südfrankreich eingeschleppt. Innerhalb kurzer Zeit hatte das kaum mit freiem Auge sichtbare Tierchen die Weingärten des Languedoc und der Provence vollkommen vernichtet. Bis 1890 waren alle französischen Weinbaugebiete verseucht.
Der Botaniker Jules Planchon entdeckte 1868 diese Blattlausart, die von ihm „Phylloxera vastatrix“ benannt wurde.
Österreich hatte 1868 die Klosterneuburger Weinbauschule zur Erprobung oidiumfester Reben gleichfalls amerikanische Reben eingeführt. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen begannen die auf ihnen eingeschleppten Rebläuse die Anstaltsweingärten zu verseuchen. Am 15. Juni 1872 wurde die Reblaus an einem Burgunderstock durch die Fachleute Roesler und Mach konstatiert. Die Reblaus löste die schwerste Krise des Weinbaues seit Bestehen unserer Rebkulturen aus.
Die Reblaus breitete sich vorerst einmal im Raum Wien und in der Südbahngegend aus. In unsere Region drang sie erst um die Jahrhundertwende ein. In den Amtsblättern der BH Krems kann der verheerende „Seuchenzug“ rekonstruiert werden. Am 29. Oktober 1896 meldet das Amtsblatt erstmals einen Reblausverdacht in Straß. Fachleute stellten aber fest, dass es sich um eine herkömmliche Blattkrankheit handelte. 1896 wird sie in Gösing festgestellt, 1899 in Zöbing und Haindorf. Am 13. September 1900 berichtet das Amtsblatt, dass Mauternbach, Engabrunn, Wiedendorf als reblausverseucht gelten, einen Monat später gilt dasselbe auch für den Markt Straß.
Der wörtliche Bericht im Organ der BH Krems vom 11. Oktober 1900 lautet: „Reblaus in Straß. In der Gemeinde Straß wurde das Auftreten der Reblaus festgestellt. Infolge dessen wird in Gemäßheit des Gesetzes vom 3. April 1875, R.G.BI. Nr. 61 die Abfuhr von Reben, Pflanzen, Pflanzenteilen und anderen Gegenständen, welche als Träger dieses Insects bekannt sind, aus dem ganzen Gebiete der Gemeinde Straß hiermit strengstens untersagt. Besondere Vorsichten rücksichtlich des internen und externen Rebenverkehrs haben die den verseuchten Gemeindegebiete benachbarten Gemeinden zu beachten.“
Bereits 1888 wird berichtet, dass die Reblaus in Diendorf, Bezirk Hollabrunn, aufgetreten ist. Dazu muss aber bemerkt werden, dass die Gemeinde Diendorf am Walde mit der KG Obernholz bereits 1875 in den Bezirk Krems eingegliedert worden ist. Dass der Redakteur des Amtsblattes nicht gewusst hätte, welche Gemeinden eigentlich zum Verwaltungsbezirk gehörten?
Doch weiter zur Reblausverseuchung. 1901 wurden Kammern, Stratzing, Krems, Etsdorf als „phylloxeraverseucht“ gemeldet, 1902 folgten Haitzendorf und in Zöbing und Haindorf stellte man verstärkte Ausbreitung fest. 1903 folgte Schönberg, 1905 Reith und Zemling.
Wie reagierte der Staat und die Verwaltung? Am 3. April 1875 wurde ein Reichsgesetz zur Bekämpfung der Reblaus verabschiedet. Es wurde bestimmt, dass in jeder weinbautreibenden Gemeinde eine Reblauskommission konstituiert werden müsse, der jeweilige Bürgermeister hatte als Vorsitzender zu fungieren. Es mussten regelmäßige Begehungen durchgeführt und verdächtige Anlagen der Behörde gemeldet werden. Fachleute prüften dann diese Weingärten. Es wurde auch empfohlen, dass die Weingartenhüter mit Lupen ausgerüstet werden sollten, um an Ort und Stelle die befallenen Wurzeln untersuchen zu können.
Besondere Verdienste für Österreichs Weinbau erwarb sich der Direktor der Klosterneuburger Weinbauschule, August Wilhelm Freiherr von Babo (1827 -1894). Bereits 1876 empfahl er, das in Frankreich begonnene Veredeln nachzuahmen. 1879 legte er den ersten Schnittweingarten mit 2.000 Amerikaner-Reben an. Mit der Züchtung von geeigneten reblausresistenten Unterlagen erlangten später der Ungar Sigmund Teleki und der Österreicher Franz Kober weltweite Bedeutung.
Im Weinbaukalender des Jahres 1916 sind die Gesamtweinbauflächen aller weinbautreibenden Gemeinden aufgezählt und die regenerierten Flächen, das heißt jene Weingartenflächen, die bereits auf veredelten Unterlagen angelegt wurden, registriert. Zu diesem Zeitpunkt waren in den Bezirken Baden, Wiener Neustadt, Mödling, Klosterneuburg und Brück a. d. L. sowie in Wien fast alle Weinkulturen umgestellt. Die Gerichtsbezirke Krems und Spitz waren von der Reblaus weniger befallen und daher waren noch kaum veredelte Weinkulturen vorzufinden.
In unserer heutigen Großgemeinde waren also von 624 ha Weingartenfläche 77,5 ha neu angelegt und somit reblausresistent. In Prozenten ausgedrückt sind dies 12,5 %. Im Gerichtsbezirk Langenlois betrug diese Prozentzahl 7,46, was für die Fortschrittlichkeit unserer Weinhauer spricht.
Vor der Reblauskatastrophe standen die Weinstöcke im Durcheinander, das heißt es gab keine Reihen. Die Verjüngung der Weinstöcke erfolgte durch „Vergruben“.
Franz Buxbaum, Straß 66, berichtet darüber: „Ein bestehender Weinstock wurde in eine ausgestochene Grube gelegt, die Reben ließ man hochgehen und man hatte drei Weinstöcke. Auch trugen sie das erste Jahr gleich Trauben. Im Jahre 1920 hatte mein Vater noch zwei Weingärten, die - wie wir sagten- im Durcheinander standen.“
Die sinnvollste Art, die Reblaus zu bekämpfen, war also das Anlegen von neuen Weingärten auf reblausresistenten amerikanischen Unterlagsreben. Dies hatte noch dazu den Vorteil, dass ab nun die Weingärten in „Kräften und Balten“ - also in Reihen - ausgesetzt wurden. Weiters stellte man auf qualitativ hochwertigere Sorten um: Der Grüne Veltliner trat seinen Siegeszug an und verdrängte nach und nach den „Groben“ oder „Heunischen“, was mindere Massenträger waren. Trotzdem zwang die Not die Weinhauer, dass die bestehenden Anlagen so lange als möglich in ertragsfähigem Zustand erhalten blieben.
Der Weinbaupionier Dr. Robert Schlumberger aus Bad Vöslau propagierte das sogenannte „Kulturalverfahren“. Durch Injektionen mit Schwefelkohlenstoff sollten die Altkulturen gerettet werden. Man benötigte dazu die sogenannten „Schwefelkohlenstoffinjektoren“, mit denen das Gift in den Boden rund um den Weinstock befördert wurde. 10 - 20 g Schwefelkohlenstoff mussten jährlich pro m 2 an drei bis vier Stellen in den Boden gespritzt werden. Das Verfahren war äußerst zeitaufwändig und kostspielig. Infolge des 1. Weltkrieges war dieses Mittel kaum mehr zu bekommen und manchmal auch unerschwinglich, dadurch kam man von dieser Methode ab.
So groß die Katastrophe auch war und so manchen Hauer an den Bettelstab brachte, eines bewirkte sie aber - den größten Innovationsschub im Weinbau seit 1.000 Jahren.
Gemeinde |
Gesamt- Weinfläche |
Davon regeneriert bis 1915 |
Straß |
570,0 ha |
70,0 ha |
Elsarn |
48,0 ha |
5,0 ha |
Wiedendorf |
2,5ha |
1,5 ha |
Diendorf |
3,5ha |
1,0 ha |
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