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Die Reblaus im Straßertal

Zwischen 1858 und 1862 wurde mit nordamerikanischen Reben, die angeblich oidiumresistent waren, die Reblaus nach Südfrankreich eingeschleppt. Innerhalb kurzer Zeit hatte das kaum mit freiem Auge sichtbare Tierchen die Weingärten des Languedoc und der Provence vollkommen vernichtet. Bis 1890 waren alle französischen Weinbaugebiete verseucht.

Der Botaniker Jules Planchon entdeckte 1868 diese Blattlausart, die von ihm „Phylloxera vastatrix“ benannt wurde.

Österreich hatte 1868 die Klosterneuburger Weinbauschule zur Erprobung oidiumfester Reben gleichfalls amerikanische Reben eingeführt. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen begannen die auf ihn­en eingeschleppten Rebläuse die Anstaltsweingärten zu verseuchen. Am 15. Juni 1872 wurde die Reblaus an einem Burgunderstock durch die Fachleute Roesler und Mach konstatiert. Die Reblaus löste die schwerste Krise des Weinbaues seit Bestehen unserer Rebkulturen aus.

Die Reblaus breitete sich vorerst einmal im Raum Wien und in der Südbahngegend aus. In unsere Region drang sie erst um die Jahrhundertwende ein. In den Amtsblättern der BH Krems kann der verheerende „Seuchenzug“ rekonstruiert werden. Am 29. Oktober 1896 meldet das Amtsblatt erstmals ­einen Reblausverdacht in Straß. Fachleute stellten aber fest, dass es sich um eine herkömmliche Blattkrankheit handelte. 1896 wird sie in Gösing festgestellt, 1899 in Zöbing und Haindorf. Am 13. September 1900 berichtet das Amtsblatt, dass Mauternbach, Engabrunn, Wiedendorf als reblausverseucht gelten, einen Monat später gilt dasselbe auch für den Markt Straß.

Der wörtliche Bericht im Organ der BH Krems vom 11. Oktober 1900 lautet: „Reblaus in Straß. In der Gemeinde Straß wurde das Auftreten der Reblaus festgestellt. Infolge dessen wird in Gemäßheit des Gesetzes vom 3. April 1875, R.G.BI. Nr. 61 die Abfuhr von Reben, Pflanzen, Pflanzenteilen und anderen Gegenständen, welche als Träger dieses Insects bekannt sind, aus dem ganzen Gebiete der Gemein­de Straß hiermit strengstens unter­sagt. Besondere Vorsichten rück­sichtlich des internen und externen Rebenverkehrs haben die den ver­seuchten Gemeindegebiete benach­barten Gemeinden zu beachten.“

Bereits 1888 wird berichtet, dass die Reblaus in Diendorf, Bezirk Hollabrunn, aufgetreten ist. Dazu muss aber bemerkt werden, dass die Ge­meinde Diendorf am Walde mit der KG Obernholz bereits 1875 in den Bezirk Krems eingegliedert worden ist. Dass der Redakteur des Amts­blattes nicht gewusst hätte, welche Gemeinden eigentlich zum Verwal­tungsbezirk gehörten?

Doch weiter zur Reblausverseu­chung. 1901 wurden Kammern, Stratzing, Krems, Etsdorf als „phylloxeraverseucht“ gemeldet, 1902 folgten Haitzendorf und in Zöbing und Haindorf stellte man verstärkte Ausbreitung fest. 1903 folgte Schön­berg, 1905 Reith und Zemling.

Wie reagierte der Staat und die Ver­waltung? Am 3. April 1875 wurde ein Reichsgesetz zur Bekämpfung der Reblaus verabschiedet. Es wurde bestimmt, dass in jeder wein­bautreibenden Gemeinde eine Reblauskommission konstituiert werden müsse, der jeweilige Bür­germeister hatte als Vorsitzender zu fungieren. Es mussten regel­mäßige Begehungen durchgeführt und verdächtige Anlagen der Behörde gemeldet werden. Fach­leute prüften dann diese Weingär­ten. Es wurde auch empfohlen, dass die Weingartenhüter mit Lupen ausgerüstet werden sollten, um an Ort und Stelle die befallenen Wurzeln untersuchen zu können.

Besondere Verdienste für Öster­reichs Weinbau erwarb sich der Di­rektor der Klosterneuburger Wein­bauschule, August Wilhelm Frei­herr von Babo (1827 -1894). Be­reits 1876 empfahl er, das in Frank­reich begonnene Veredeln nachzu­ahmen. 1879 legte er den ersten Schnittweingarten mit 2.000 Amerikaner-Reben an. Mit der Züchtung von geeigneten reblausresistenten Unterlagen erlangten später der Ungar Sigmund Teleki und der Österreicher Franz Kober weltwei­te Bedeutung.

Im Weinbaukalender des Jahres 1916 sind die Gesamtweinbau­flächen aller weinbautreibenden Gemeinden aufgezählt und die re­generierten Flächen, das heißt je­ne Weingartenflächen, die bereits auf veredelten Unterlagen angelegt wurden, registriert. Zu diesem Zeitpunkt waren in den Bezirken Baden, Wiener Neustadt, Mödling, Klosterneuburg und Brück a. d. L. sowie in Wien fast alle Wein­kulturen umgestellt. Die Gerichts­bezirke Krems und Spitz waren von der Reblaus weniger befallen und daher waren noch kaum veredelte Weinkulturen vorzufinden.

In unserer heutigen Großgemeinde waren also von 624 ha Weingarten­fläche 77,5 ha neu angelegt und somit reblausresistent. In Prozen­ten ausgedrückt sind dies 12,5 %. Im Gerichtsbezirk Langenlois be­trug diese Prozentzahl 7,46, was für die Fortschrittlichkeit unserer Weinhauer spricht.

Vor der Reblauskatastrophe stan­den die Weinstöcke im Durchein­ander, das heißt es gab keine Rei­hen. Die Verjüngung der Wein­stöcke erfolgte durch „Vergruben“.

Franz Buxbaum, Straß 66, berich­tet darüber: „Ein bestehender Weinstock wurde in eine ausgesto­chene Grube gelegt, die Reben ließ man hochgehen und man hatte drei Weinstöcke. Auch trugen sie das erste Jahr gleich Trauben. Im Jahre 1920 hatte mein Vater noch zwei Weingärten, die - wie wir sagten- im Durcheinander standen.“

Die sinnvollste Art, die Reblaus zu bekämpfen, war also das Anlegen von neuen Weingärten auf reblaus­resistenten amerikanischen Unterlagsreben. Dies hatte noch dazu den Vorteil, dass ab nun die Wein­gärten in „Kräften und Balten“ - al­so in Reihen - ausgesetzt wurden. Weiters stellte man auf qualitativ hochwertigere Sorten um: Der Grü­ne Veltliner trat seinen Siegeszug an und verdrängte nach und nach den „Groben“ oder „Heunischen“, was mindere Massenträger waren. Trotzdem zwang die Not die Wein­hauer, dass die bestehenden Anla­gen so lange als möglich in ertrags­fähigem Zustand erhalten blieben.

Der Weinbaupionier Dr. Robert Schlumberger aus Bad Vöslau pro­pagierte das sogenannte „Kultural­verfahren“. Durch Injektionen mit Schwefelkohlenstoff sollten die Alt­kulturen gerettet werden. Man benötigte dazu die sogenannten „Schwefelkohlenstoffinjektoren“, mit denen das Gift in den Boden rund um den Weinstock be­fördert wurde. 10 - 20 g Schwefel­kohlenstoff mussten jährlich pro m 2 an drei bis vier Stellen in den Boden gespritzt werden. Das Verfahren war äußerst zeitaufwändig und kostspielig. Infolge des 1. Weltkrie­ges war dieses Mittel kaum mehr zu bekommen und manchmal auch unerschwinglich, dadurch kam man von dieser Methode ab.

So groß die Katastrophe auch war und so manchen Hauer an den Bet­telstab brachte, eines bewirkte sie aber - den größten Innovationsschub im Weinbau seit 1.000 Jahren.

Gemeinde

Gesamt- Weinfläche

Davon regeneriert bis 1915

Straß

570,0 ha

70,0 ha

Elsarn

48,0 ha

5,0 ha

Wiedendorf

2,5ha

1,5 ha

Diendorf

3,5ha

1,0 ha

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