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Erhöhte Waldbrandgefahr in den Waldgebieten des politischen Bezirks Krems

  • Autorenbild: Gemeinde Straß
    Gemeinde Straß
  • 28. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Apr.

Die Bezirkshauptmannschaft Krems hat am 21. April 2026 eine Verordnung zur Verhinderung von Waldbränden erlassen.


Aufgrund der derzeit vorherrschenden tockenen Witterungslage besteht im gesamten politischen Bezirk Krems stark erhöhte Waldbrandgefahr.

Daher ist in allen Waldgebieten des gesamten politischen Bezirkes Krems sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Feuerentzünden und das Rauchen unter Strafandrohung verboten.


Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.


Diese Verordnung gilt bis auf Widerruf.





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