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AutorenbildGemeinde Straß

Wichtige Neuerungen im Hundehaltegesetz ab 01.06.2023:



Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023


Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.


Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:


· Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes am Gemeindeamt (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)

· Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde

· Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde

· Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt




Nähere und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung



Hundetrainerin Frau Herta Blech aus Grafenwörth bietet gemeinsam mit Tierärztin Frau Dr. Petra Tremmel die geforderten Ausbildungen an:

Information und Anmeldung: Tel.: 0650/99 88 122






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